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Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechne dein Nettogehalt nach Lohnsteuer und Sozialabgaben – für jede Steuerklasse.

Angaben zum Gehalt

€

Kinder, für die du Kindergeld bekommst. Gerechnet wird mit einem ganzen Kinderfreibetrag (1,0) je Kind, wie bei verheirateten Eltern.

%

Der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Durchschnitt 2026: 2,9 %.

Dein Nettogehalt

Netto pro Monat

2.605,50 €

Netto
2.605,50 €
Steuern und Sozialabgaben
1.394,50 €
Lohnsteuer
524,50 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Kirchensteuer
0,00 €
Krankenversicherung
350,00 €
Pflegeversicherung
96,00 €
Rentenversicherung
372,00 €
Arbeitslosenversicherung
52,00 €
Netto pro Jahr (12 Monate)
31.266 €

Kurz gesagt

Vom Bruttogehalt behält dein Arbeitgeber die Lohnsteuer ein, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, dazu deinen Anteil an vier Sozialversicherungen. Dieser Rechner ermittelt dein Nettogehalt 2026 pro Monat mit dem offiziellen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums (BMF) und den Beitragssätzen 2026.

Was vom Gehalt abgezogen wird

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie hängt von deiner Steuerklasse ab und berücksichtigt bereits den Grundfreibetrag von 12.348 €, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und einen Teil deiner Sozialbeiträge (Vorsorgepauschale). Der Solidaritätszuschlag von 5,5 % fällt nur bei hoher Lohnsteuer an. Kirchenmitglieder zahlen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer.

Dein Anteil an der Sozialversicherung 2026: Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, Pflegeversicherung 1,8 % (in Sachsen 2,3 %), Rentenversicherung 9,3 % und Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Kranken- und Pflegebeiträge werden höchstens auf 5.812,50 € im Monat berechnet (Beitragsbemessungsgrenze), Renten- und Arbeitslosenbeiträge höchstens auf 8.450 €.

Rechenbeispiel

Bei 4.000 € brutto in Steuerklasse I, ledig und ohne Kinder, fallen 524,50 € Lohnsteuer an, dazu kein Solidaritätszuschlag, aber 350,00 € Krankenversicherung (mit 2,9 % Zusatzbeitrag), 96,00 € Pflegeversicherung (inklusive 0,6 % Kinderlosenzuschlag), 372,00 € Rentenversicherung und 52,00 € Arbeitslosenversicherung. Netto bleiben 2.605,50 €. Als Kirchenmitglied in Nordrhein-Westfalen gehen weitere 47,20 € ab, dann bleiben 2.558,30 €.

Dieselben 4.000 € ergeben in Steuerklasse III 2.928,17 € netto, in Steuerklasse V 2.185,09 €. Die Kombination III/V ist für Ehepaare mit sehr unterschiedlichen Einkommen gedacht; der Unterschied gleicht sich mit der Steuererklärung aus.

Kinder, Midijob und Minijob

Kinder senken die Lohnsteuer nicht – sie werden über das Kindergeld gefördert, und weil die Pflegebeiträge mit Kindern niedriger sind, kann die Lohnsteuer sogar etwas höher ausfallen. Kinder senken aber Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den Beitrag zur Pflegeversicherung: Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr, ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Satz um 0,25 Prozentpunkte je Kind, bis zum fünften.

Bis 603 € im Monat ist es ein Minijob: Meist zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer, und du zahlst nur 3,6 % Rentenversicherung. Von 603,01 € bis 2.000 € (Übergangsbereich, Midijob) sind deine Sozialbeiträge ermäßigt und steigen gleitend bis zum vollen Satz bei 2.000 €. Der Rechner berücksichtigt beide Regeln. In Steuerklasse VI (Zweitjob) gilt der Übergangsbereich nicht, weil die Löhne aus allen Jobs zusammengerechnet werden.

Häufige Fragen

Welche Steuerklasse habe ich?

Ledige sind in Steuerklasse I, Alleinerziehende, die mit ihrem Kind zusammenleben, in Klasse II. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben standardmäßig Klasse IV oder wählen III und V. Klasse VI gilt für einen Zweitjob. Deine Steuerklasse steht auf deiner Lohnabrechnung.

Warum weicht meine Lohnabrechnung etwas ab?

Freibeträge beim Finanzamt, betriebliche Altersvorsorge, Sachbezüge, Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und eine private Krankenversicherung verändern das Ergebnis. Der Rechner deckt den Normalfall ab: gesetzlich versichert, keine zusätzlichen Freibeträge, unter 64 Jahren.

Warum senken Kinder meine Lohnsteuer nicht?

Während des Jahres werden Kinder über das Kindergeld gefördert. Der Kinderfreibetrag wirkt nur beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer – und in der Steuererklärung, wo das Finanzamt prüft, ob der Freibetrag günstiger ist als das Kindergeld.

Kann ich ein Jahresgehalt eingeben?

Gib dein Monatsgehalt ein: Teile ein Jahresgehalt durch 12 – oder durch 13 bzw. 14, wenn ein Teil als 13. oder 14. Monatsgehalt gezahlt wird. Das angezeigte Jahresnetto ist das Zwölffache des Monatsnettos.

Wer zahlt noch Solidaritätszuschlag?

Seit 2021 nur noch etwa die oberen zehn Prozent der Einkommen. 2026 fällt er an, wenn die Lohnsteuer im Jahr 20.350 € übersteigt (in Steuerklasse III 40.700 €), und steigt darüber gleitend an.

Methodik

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer folgen dem Programmablaufplan des BMF für 2026 (monatlicher Lohnzahlungszeitraum), einschließlich der Vorsorgepauschale 2026 mit Arbeitslosenversicherung und der Höchstgrenze von 1.900 €, exakt nach den vorgeschriebenen Rundungsregeln; die Ergebnisse wurden in 20.000 Fällen centgenau mit einer unabhängigen Umsetzung dieses Plans abgeglichen. Die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nutzen die Sätze und Grenzen 2026; im Übergangsbereich gilt die reduzierte Bemessungsgrundlage 2000/(2000 − 603) × (Brutto − 603), der Kinderlosenzuschlag nutzt die Gesamtbemessungsgrundlage mit Faktor F = 0,6619.

Dieser Rechner liefert Schätzungen nur zur Information und ist keine Steuerberatung. Deine tatsächliche Lohnabrechnung hängt von deinen persönlichen Verhältnissen und den Daten ab, die deinem Arbeitgeber vorliegen.

Zuletzt geprüft:

Brutto in netto: häufige Gehälter